13.09.2008, 18:00
Erneut Fischsterben in Waldkirch
Trotz Auflagen des Landratsamtes Emmendingen kam es am 08.09.2008 zu einem erheblichen Fischsterben im Gewerbekanal Waldkirch.
Wegen der gebotenen Rücksichtnahme auf gewässer- bzw. fischökologische Belange bei einem Bachabschlag wurde der Gewerbekanal vom Angelsportverein Waldkirch 2-mal auf einer Strecke von 1.800 Metern elektrisch abgefischt.
(250 freiwillige Arbeitsstunden steckten die Mitglieder des ASV in die Umsiedlungsaktion)
Bei einem E-Fischen werden die Tiere mit einem leichten Strom betäubt und können so dem Gewässer schonend entnommen werden.
Bei dieser Fischbestandsbergung wurden ca. 10.000 Tiere darunter zahlreiche Bachforellen, Koppen, Schmerlen, Schneider, Äschen, Lachse, Elritzen und Bachneunaugen in die Elz umgesiedelt.
So gut diese Art die Tiere zu befischen auch funktioniert, 30% der Fische im Gewerbekanal können artbedingt nicht umgesiedelt werden.
Aus diesem Grund wurde der Kanalabschlag 2008 für die geplanten Brückensanierungen vom Landratsamt Emmendingen nur mit der Auflage genehmigt, während der Dauer des Bachabschlages immer einen Mindestabfluss im Gewerbekanal zu belassen, so dass das gesamte Bachbett mit fließendem Wasser überdeckt ist.
Dies ist unter anderem zum Erhalt des Makrozoobenthos und der im Gewerbekanal vorhandenen Bachneunaugen samt ihrer Larven (Querder) erforderlich, die artbedingt im Rahmen einer Elektrobefischung nicht bzw. nur unzureichend erfasst werden können. Viele Arten des Makrozoobenthos befinden sich auf den Roten Listen der gefährdeten Tierarten. Bachneunaugen sind eine nach der Bundesartenschutzverordnung und dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Art.
Trotzdem gelang es der Stadt Waldkirch, resp. den ausführenden Bauunternehmungen nicht, diese Vorgaben einzuhalten, so dass der Gewerbekanal mehrere Tage komplett trocken lag.
Daraus resultierend wurden sämtliche im unteren Bereich des Gewerbekanals noch lebenden Tiere getötet und das Biotop für die Dauer mehrerer Jahre massiv geschädigt.
Aufgrund der vorliegenden Zahlen der vorangegangenen Fischbestandsbergung, ist hier von dem Verlust von ca. 1.500 Tieren auszugehen, von denen die meisten unter bundesweitem Artenschutz stehen und zum Teil europaweit geschützt sind.
Vor allem zu bedauern ist der Verlust der guten Bachneunaugenpopulation, da deren eigene Reproduktionszeit zwischen Geburt und Geschlechtsreife ca. 5 Jahre dauert.
Fischsterben sind laut dem Fischereigesetz anzeigepflichtig und so
erstattete der ASV Waldkirch am 08.09.2008 bei der Polizei Waldkirch Anzeige wegen des Fischsterbens.
Wir hoffen für alle zukünftigen Bauvorhaben, dass die Stadt Waldkirch die ausführenden Firmen besser sensibilisiert und überwacht, beziehungsweise selbst dafür Sorge trägt, dass den wertvollen Gewässern der Stadt nicht immer wieder weiterer Schaden zugefügt wird. Schließlich liegt das letzte Fischsterben im Gewerbekanal gerade erst einmal ein Jahr zurück.
Viele Grüße Stefan
Trotz Auflagen des Landratsamtes Emmendingen kam es am 08.09.2008 zu einem erheblichen Fischsterben im Gewerbekanal Waldkirch.
Wegen der gebotenen Rücksichtnahme auf gewässer- bzw. fischökologische Belange bei einem Bachabschlag wurde der Gewerbekanal vom Angelsportverein Waldkirch 2-mal auf einer Strecke von 1.800 Metern elektrisch abgefischt.
(250 freiwillige Arbeitsstunden steckten die Mitglieder des ASV in die Umsiedlungsaktion)
Bei einem E-Fischen werden die Tiere mit einem leichten Strom betäubt und können so dem Gewässer schonend entnommen werden.
Bei dieser Fischbestandsbergung wurden ca. 10.000 Tiere darunter zahlreiche Bachforellen, Koppen, Schmerlen, Schneider, Äschen, Lachse, Elritzen und Bachneunaugen in die Elz umgesiedelt.
So gut diese Art die Tiere zu befischen auch funktioniert, 30% der Fische im Gewerbekanal können artbedingt nicht umgesiedelt werden.
Aus diesem Grund wurde der Kanalabschlag 2008 für die geplanten Brückensanierungen vom Landratsamt Emmendingen nur mit der Auflage genehmigt, während der Dauer des Bachabschlages immer einen Mindestabfluss im Gewerbekanal zu belassen, so dass das gesamte Bachbett mit fließendem Wasser überdeckt ist.
Dies ist unter anderem zum Erhalt des Makrozoobenthos und der im Gewerbekanal vorhandenen Bachneunaugen samt ihrer Larven (Querder) erforderlich, die artbedingt im Rahmen einer Elektrobefischung nicht bzw. nur unzureichend erfasst werden können. Viele Arten des Makrozoobenthos befinden sich auf den Roten Listen der gefährdeten Tierarten. Bachneunaugen sind eine nach der Bundesartenschutzverordnung und dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Art.
Trotzdem gelang es der Stadt Waldkirch, resp. den ausführenden Bauunternehmungen nicht, diese Vorgaben einzuhalten, so dass der Gewerbekanal mehrere Tage komplett trocken lag.
Daraus resultierend wurden sämtliche im unteren Bereich des Gewerbekanals noch lebenden Tiere getötet und das Biotop für die Dauer mehrerer Jahre massiv geschädigt.
Aufgrund der vorliegenden Zahlen der vorangegangenen Fischbestandsbergung, ist hier von dem Verlust von ca. 1.500 Tieren auszugehen, von denen die meisten unter bundesweitem Artenschutz stehen und zum Teil europaweit geschützt sind.
Vor allem zu bedauern ist der Verlust der guten Bachneunaugenpopulation, da deren eigene Reproduktionszeit zwischen Geburt und Geschlechtsreife ca. 5 Jahre dauert.
Fischsterben sind laut dem Fischereigesetz anzeigepflichtig und so
erstattete der ASV Waldkirch am 08.09.2008 bei der Polizei Waldkirch Anzeige wegen des Fischsterbens.
Wir hoffen für alle zukünftigen Bauvorhaben, dass die Stadt Waldkirch die ausführenden Firmen besser sensibilisiert und überwacht, beziehungsweise selbst dafür Sorge trägt, dass den wertvollen Gewässern der Stadt nicht immer wieder weiterer Schaden zugefügt wird. Schließlich liegt das letzte Fischsterben im Gewerbekanal gerade erst einmal ein Jahr zurück.
Viele Grüße Stefan