A&A-Anglerforum

Normale Version: Aufnahme des Kormoran in das Bundesjagdgesetz
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Hallo Boardies,

Infos zur Unterschriftenaktion gibt es hier: {Dieser Link ist nur für registrierte Benutzer sichtbar. }

Die Unterschriftenliste zum Herunterladen gibt es hier: {Dieser Link ist nur für registrierte Benutzer sichtbar. }

Beide Quellen: www.blinker.de

Gruß
Wassermann
Hallo Wassermann,

mit der Aufnahme des Kormorans in das BUNDESJAGDGESETZ; IST ZUMINDEST EINE RECHTLICHE Grundlage geschaffen, ujm konkrete Richtlinien zur Bejagung festzulegen. Darüberhinaus, kann auch konkret eine Jagdzeit festgelegt werden und wer berechtigt ist, die Kormoranbejagung durchzuführen. Die Aufnahme ins Jagdgesetz alleine bewirkt aber noch nicht, daß der Kormoran bejagd werden darf. Dazu muß auch noch eine Jagdzeit festgelegt werden. Trotzdem ist es ein Fortschritt, wenn er dem Jagdrecht unterworfen wird.

Gruß Gast[Bild ansehen]
Hallo Gast,

ich stimme dir voll und ganz zu. Irgendwo muss man anfangen. Eine gesetzliche Grundlage muss her und danach muss ein(e) Bejagungsplan/Jagdzeit eingeführt werden. Der Kormoran soll nicht ausgerottet werden, seine Population muss jedoch deutlich vermindert werden. Er dezimiert Fischpopulationen in wesentlich stärkerem Umfang als es z.B. der heimische Fischreiher (Graureiher) macht und schädigt damit das Ökosystem nachhaltig. Große Kormoranpoulationen entehmen mehr Fisch als auf natürliche Weise wieder nachwächst. Gerade in Deutschland, wo man durch jahrelange Kämpfe für Renaturierung, Fischtreppen und kosten- sowie arbeitsintensiven Besatz (ja, auch in Narurgewässern) versucht bestimmte Fischarten vor dem Aussterben zu bewahren, ist es paradox, dass man den Kormoran so überwältigend schützt. Ich bin gegen seine Ausrottung aber für eine nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten durchgeführte Bestandsdezimierung des Kormoran.

Gruß
Wassermann
Referenz-URLs